Auszug aus der Satzung: 5(1) Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Verein ein Aufnahmegesuch zu richten und eine Aufnahmegebühr zu entrichten, über deren Höhe die Mitgliederversammlung entscheidet. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abzugeben. 6(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, freiwilligen Austritt zum Quartalsende mit 3-monatiger Kündigungsfrist und Ausschluß aus dem Verein.